Hundehalsbänder bataba sind weich gepolstert
In der "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" des Landes Brandenburg
Vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458) heißt es "§ 2 Führen von Hunden"
Zitat Absatz 3 / 1. Satz "(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde
ein Halsband mit
Namen und Adresse des Hundehalters tragen."
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Halsband mit Adresse
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Halsumfang von ca. 50 - 59cm |


